Das zuständige Amtsgericht Hannover hat mit Beschluss vom 1. Januar 2026 das Eigenverwaltungsverfahren für die Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH eröffnet. Die Verfahrenseröffnung ist ein planmäßiger Schritt im Restrukturierungsprozess und schließt sich an die dreimonatige Phase des Schutzschirmverfahrens an.
Wichtig ist:
Der Geschäftsbetrieb des BNW wird im eröffneten Verfahren vollumfänglich fortgeführt.
Alle Angebote, Projekte und Maßnahmen für unsere Teilnehmenden laufen an allen Standorten wie gewohnt weiter.
- Die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeitenden sind weiterhin gesichert und werden aus dem laufenden Geschäftsbetrieb gezahlt.
- Das BNW nimmt weiterhin an Ausschreibungen teil, bewirbt sich auf neue Projekte und bleibt ein verlässlicher Bildungspartner in Norddeutschland
Ziel des Verfahrens ist es, das BNW im Rahmen der Eigenverwaltung nachhaltig zu sanieren und zukunftsfähig aufzustellen. Die Geschäftsführung wird dabei von einem Team erfahrener Sanierungsexperten und einem gerichtlich bestellten Sachwalter begleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick G. Weber
Sanierungsgeschäftsführer
Andreas Krestel
Kaufmännischer Geschäftsführer
Markus Kohlstedt
Generalhandlungsbevollmächtigter
Michael Schütte
Generalhandlungsbevollmächtigter
Was ist ein Eigenverwaltungsverfahren?
Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, das Teil eines Restrukturierungsprozesses ist. Die Verfahrenseröffnung ist ein planmäßiger Schritt im Restrukturierungsprozess und schließt sich an die dreimonatige Phase des Schutzschirmverfahrens an.
Die Besonderheit: Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst, wird dabei jedoch von Sanierungsexperten und einem gerichtlich bestellten Sachwalter begleitet.
Ziel ist es, das Unternehmen rechtssicher zu stabilisieren und neu aufzustellen, während der Geschäftsbetrieb weiterläuft.
Was bedeutet das für das BNW?
Im BNW läuft alles regulär weiter – das ist der große Vorteil des Verfahrenstyps. Gemeinsam mit unseren externen Sanierungsberatern werden wir ein Zukunftskonzept entwickeln, um das BNW wirtschaftlich nachhaltig aufzustellen.
Ich habe einen Kurs gebucht, der bald beginnt. Kann ich noch daran teilnehmen?
Ja, Sie können teilnehmen. Alle Angebote, Projekte und Maßnahmen finden grundsätzlich wie geplant statt.
Mein Kurs läuft gerade. Kann ich diesen ganz normal weiter besuchen?
Ja, die Angebote, Projekte und Maßnahmen laufen regulär weiter. Sie können wie gewohnt teilnehmen.
Wir sind externe Partner bzw. Lieferanten des BNW. Läuft unsere Geschäftsbeziehung weiter bzw. werden wir weiterbezahlt?
Ja, der Geschäftsbetrieb des BNW läuft vollumfänglich weiter. Wir kommen für alle Leistungen, die für uns während des Eigenverwaltungsverfahrens erbracht werden und zwingend für die Fortführung des BNW erforderlich sind, uneingeschränkt auf. Unser oberstes Ziel ist es, unsere Geschäftsbeziehungen weiterzuführen.