Wir haben beim zuständigen Amtsgericht Hannover einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt.
Wichtig ist:
- Der Verfahrenstyp hat den Vorteil, dass der Geschäftsbetrieb vollständig fortgeführt werden kann. Wir kommen demnach für alle Leistungen, die für uns während des Schutzschirmverfahrens erbracht werden und zwingend für die Fortführung des BNW erforderlich sind, uneingeschränkt auf.
- Die Angebote, Projekte und Maßnahmen für unsere Teilnehmenden laufen an allen Standorten ohne Einschränkungen weiter.
- Die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeitenden sind sicher und werden im vorläufigen Verfahren von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, im Anschluss wieder regulär von uns.
- Wir bleiben ein starker Partner für die Unternehmen in Norddeutschland.
Unser Ziel ist es, das Bildungswerk zu sanieren und wirtschaftlich nachhaltig auszurichten.
Aus diesem Grund wurde bereits Anfang September die Entscheidung zu einer Veränderung in der Geschäftsführung des BNW getroffen. Mit Patrick G. Weber wurde ein erfahrener Sanierungsexperte in die Geschäftsführung geholt, der das BNW auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren vorbereiten sollte und es durch die kommenden Monate, gemeinsam mit dem bisherigen kfm. Geschäftsführer Andreas Krestel, führen wird.
Wir als Geschäftsführung behalten das Ruder in der Hand und arbeiten eng mit einem Team der auf Restrukturierungen spezialisierten Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte rund um Markus Kohlstedt und Michael Schütte zusammen. Gemeinsam werden wir in den kommenden Wochen ein Zukunftskonzept entwickeln.
Grund für den Schritt sind der demografische Wandel und die stetigen technologischen Veränderungen, die von uns Innovation und die Erschließung neuer Geschäftsfelder erfordern. Bis die Effekte unserer bereits 2023 begonnenen strategischen Neuaufstellung vollständig sichtbar sind, benötigen wir die Unterstützung durch ein formelles Schutzschirmverfahren.
Wir sind zuversichtlich, dass wir die Sanierung gemeinsam gut meistern und gestärkt aus dieser hervorgehen werden. Für Ihre Unterstützung in der kommenden Zeit bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick G. Weber
Sanierungsgeschäftsführer
Andreas Krestel
Kaufmännischer Geschäftsführer
Markus Kohlstedt
Generalhandlungsbevollmächtigter
Michael Schütte
Generalhandlungsbevollmächtigter
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Bei einem Schutzschirmverfahren handelt es sich um ein dreimonatiges, privilegiertes Verfahren mit vorläufigem Charakter, das nur unter strengen Voraussetzungen genehmigt wird. Zentrale Bedingungen sind, dass noch vor einer Zahlungsunfähigkeit auf das Verfahren zurückgegriffen wird und realistische Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung bestehen. In unserem Fall sah auch das Gericht eine solche positive Fortführungsprognose.
Nach drei Monaten folgt planmäßig das Hauptverfahren. Hierzu werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren.
Was bedeutet das für das BNW?
Im BNW läuft alles regulär weiter – das ist der große Vorteil des Verfahrenstyps. Gemeinsam mit unseren externen Sanierungsberatern werden wir ein Zukunftskonzept entwickeln, um das BNW wirtschaftlich nachhaltig aufzustellen.
Ich habe einen Kurs gebucht, der bald beginnt. Kann ich noch daran teilnehmen?
Ja, Sie können teilnehmen. Alle Angebote, Projekte und Maßnahmen finden grundsätzlich wie geplant statt.
Mein Kurs läuft gerade. Kann ich diesen ganz normal weiter besuchen?
Ja, die Angebote, Projekte und Maßnahmen laufen regulär weiter. Sie können wie gewohnt teilnehmen.
Wir sind externe Partner bzw. Lieferanten des BNW. Läuft unsere Geschäftsbeziehung weiter bzw. werden wir weiter bezahlt?
Ja, der Geschäftsbetrieb des BNW läuft vollumfänglich weiter. Wir kommen für alle Leistungen, die für uns während des Schutzschirmverfahrens erbracht werden und zwingend für die Fortführung des BNW erforderlich sind, uneingeschränkt auf. Unser oberstes Ziel ist es, unsere Geschäftsbeziehungen weiterzuführen.
