Allgemeiner Integrationskurs
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Zielgruppe
Der Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. |
Teilnahmedauer
Ein Allgemeiner Integrationskurs umfasst 700 Stunden bis zur B1 und 100 Stunden Politik mit Prüfung Test „Leben in Deutschland“. |
Maßnahmelaufzeit
12.10.2020 bis 12.05.2021, vormittags, 8:30 bis 12:45 Uhr Ein Einstieg in laufende Module ist nach einem Eignungstest gegebenenfalls möglich. |
Inhalte
Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens(GER), sowie 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden. Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" ( LiD) ab. |
Zugangsvoraussetzungen
• Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus. • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind. • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch(Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung zur Kursteilnahme verpflichtet werden. • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung. • Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. (Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.), Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt. |
Kosten
Teilnahme i. d. Regel kostenlos |
Veranstaltungsort
BNW gGmbH Geschäftsstelle Hannover, Freundallee 27, 30173 Hannover |
Weitere Informationen
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