Qualifizierungschancengesetz

Förderung nutzen mit dem

Qualifizierungschancengesetz

Sie wollen Ihre Beschäftigten fachlich weiterbilden lassen?

Sie fragen sich, ob diese Weiterbildung durch öffentliche Mittel gefördert werden kann?

Dann sind Sie hier richtig!

Das von der Bundesregierung beschlossene Qualifizierungschancengesetz eröffnet Unternehmen seit Januar 2019 deutlich größere Fördermöglichkeiten bei der Weiterbildung von Beschäftigten.

0 %

aller Beschäftigten werden bis 2025 eine Neu- und Weiterqualifizierung benötigen
Quelle: Studie “The Future of Jobs 2018”, World Economic Forum

Interessiert? Diese Frage sollten Sie sich vorab stellen:

Geringqualifizierte Beschäftigte

Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte (kein oder kein verwertbarer Berufsabschluss)

Zielgruppe

Welche Zielgruppe Ihrer Beschäftigten soll für eine Weiterbildung gefördert werden?

Beschäftigte

Beschäftigte (unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße)

Ihr Weg zur optimalen Förderung

Beschäftigte

Beschäftigte

Anpassungsqualifizierung

Arbeitsmarktlich sinnvolle berufliche Weiterbildung ab einer Dauer von 120 Stunden

 

Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschuss abhängig von Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe

 

Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte

 Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte

 Abschlussorientierte Weiterbildung

Teilqualifizierung – Umschulung – Vorbereitung auf Externenprüfung – Vermittlung von Grundkompetenzen

 

Weiterbildungskosten zu 100% –
Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100%

 

Mehr Chancen durch Qualifizierung

Die neuen Werte gelten ab dem 1.10.2020

Mehr Zuschüsse für

< 10
KLEINST-UNTERNEHMER
< 250
KLEINE & MITTLERE UNTERNEHMEN
> 250
GRÖSSERE UNTERNEHMEN
> 2500
GROSSE UNTERNEHMEN

Weiterbildungskosten

Arbeitsentgelt

(während der Weiterbildung)

Bei der Entscheidung, ob eine Förderung beruflicher Weiterbildung erfolgt, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit.

Quelle: angelehnt an www.arbeitsagentur.de

Beispiele:

Die Erwin Müller GmbH produziert Interieur für Autos (Türverkleidung). Das Unternehmen beschäftigt 200 Mitarbeiter*innen.

Der Betriebselektriker des Unternehmens ist für die physische Anbindung der Maschinen, d.h. die Vernetzung der Produktionsmaschinen verantwortlich. Um die Veränderungen umsetzen zu können, benötigt der Betriebselektriker eine Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert diese sogenannte Anpassungsqualifizierung des Mitarbeiters.

Welche Förderung erhält die Erwin Müller GmbH für die Qualifizierung ihres Betriebselektriker?

Der Bruttostundenlohn des Betriebselektrikers beträgt 27 Euro. Von der Änderung der Produktionsabläufe sind 15 % der gesamten Belegschaft betroffen.

Die notwendige Qualifizierung kostet 3.000 Euro und dauert 121 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten).

Die Bundesagentur für Arbeit fördert in diesem Fall die Weiterbildungskosten bis zu 60 %, das entspricht 1.800 Euro. Darüber hinaus gibt die Bundesagentur für Arbeit einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) für den tatsächlichen Arbeitsausfall, der durch die Qualifikation entstanden ist

Für den Zeitraum der Qualifizierung zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen AEZ in H. v. bis zu 1.470,15 Euro.

In Summe fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung des Betriebselektrikers der Erwin Müller GmbH mit bis zu 3.270,15 Euro.

Die Schulze AG ist Hersteller für Kunststoffteile. Das Unternehmen hat 1.200 Beschäftigte.

Die verantwortliche Qualitätsbeauftragte der Schulze AG soll die Einführung eines digitalen Produktionssystems begleiten, um die Anforderungen des Shopfloors abzubilden. Dafür benötigt sie eine Qualifizierung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert diese sogenannte Anpassungsqualifizierung der Mitarbeiterin.

Welche Förderung erhält die Schulze AG für die Qualifizierung ihrer Qualitätsbeauftragten?

Der Bruttostundenlohn der Qualitätsbeauftragten beträgt 50 Euro. Von dieser Änderung der Produktionsabläufe sind 15 % der gesamten Belegschaft betroffen.

Die notwendige Qualifizierung kostet 4.200 € und dauert 121 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten).

Die Bundesagentur für Arbeit fördert in diesem Fall die Weiterbildungskosten mit bis zu 35 %, das entspricht 1.470 Euro. Da das Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Bildung hat, erhöht sich der Zuschuss für die Weiterbildungskosten um weitere 5%, d.h. die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildungskosten mit bis zu 210 Euro extra. Die Fördersumme erhöht sich dadurch auf bis zu 1.680 Euro.

Darüber hinaus gibt die BA einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) für den tatsächlichen Arbeitsausfall, der durch die Qualifikation entstanden ist.

Für den Zeitraum der Qualifizierung zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen AEZ in H. v. bis zu 1.800 Euro.

In Summe fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung der Qualitätsbeauftragten der Schulze AG mit bis zu 3.480 Euro.

Es handelt sich um fiktive Rechenbeispiele. Die Förderhöhe liegt stets im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit.

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Über eine Milliarde Euro wird Niedersachsen in den kommenden Jahren in die Digitalisierung investieren, um das Forschungsland zum Transferland weiterzuentwickeln. Das BNW macht kleine und mittelständische Unternehmen und Start Ups fit für die digitale Zukunft – etwa mit Schulungsangeboten und individueller Beratung.

 

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Irena Apken

Referentin Zentrales Kundenmanagement

 Telefon: 0511 96167-69

E-Mail: Irena.Apken@bnw.de