Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz – wie Unternehmen davon profitieren
Ziel des Förderprogramms:
Um die Herausforderungen des demografischen und digitalen Strukturwandels aktiv zu gestalten, erließ die Bundesregierung das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Dieses neue Gesetz bietet Ihrem Unternehmen eine deutlich umfangreichere Fördermöglichkeit für die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten. Ziel ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter und damit die Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Profitieren Sie von dieser Förderung!
Wer wird gefördert:
- Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße
Was wird gefördert:
- Abschlussorientierte Maßnahmen für geringqualifizierte Beschäftigte, die keinen (verwertbaren) Abschluss haben (z. B. Umschulungen oder Teilqualifizierung)
- Weiterbildung von Beschäftigten insbesondere im Kontext des digitalen Strukturwandels oder in Engpassberufen (sog. Anpassungsqualifizierung)
- Zusatzleistungen (Weiterbildungsprämie, Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung)
Umfang der Förderung:
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Anzahl der Mitarbeiter/-innen ab. Die Entscheidung fällt grundsätzlich die zuständige Agentur für Arbeit. Ferner erhöht sich die Förderhöhe, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebs-vereinbarung zur beruflichen Bildung vorliegt. Auch spielt der Anteil der Belegschaft, der den betrieblichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird, eine Rolle.
Das können Sie von uns erwarten:
- Umfassende Beratung zu den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen des Förderprogramms
- Matching der Fördermöglichkeiten mit Ihren Qualifizierungsbedarfen
- Unterstützung bei der Antragsstellung/-umsetzung
- Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungen, die auf Ihre Bedarfe und Arbeitsabläufe zugeschnitten sind
Gerne beraten wir Sie individuell.