Chancen von Schule gestalten – Freiräume nutzen
Künstliche Intelligenz verstehen und effizient nutzen
Chancen, Risiken, Praxis entlang der Candidate Journey
Ausbildung plus individuelle Förderung: Während einer Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf gibt das BNW Starthilfe auf ihrem Weg in den Beruf. Ausbildungen für Menschen mit besonderem Förderbedarf zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund ihrer Einschränkungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.
Bei der Ausbildung im kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Ausbildung in einem Betrieb und wird fachtheoretisch durch den das BNW begleitet und unterstützt und findet im Rahmen des Stützunterrichtes statt. Nach dem ersten Ausbildungsjahr wird der Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis angestrebt.
Nähere Informationen über Teilnahme und Voraussetzung erteilt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Das BNW führt die Ausbildung in Kooperation mit regionalen Ausbildungsbetrieben durch. Die Berufsbereiche können je nach Standort variieren. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Mögliche Berufsfelder sind zum Beispiel:
Wie und wo findet die Ausbildung kooperatives Modell statt?
Die Ausbildung findet nach dem dualen Ausbildungssystem sowohl fachpraktisch in einem Kooperationsbetrieb, als auch fachtheoretisch in der Berufsschule statt. Begleitend dazu findet Förder-/Stützunterricht in Kleingruppen statt, um mögliche Defizite aufzuarbeiten.
Wie funktioniert die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives Modell?
Ihr
In Zusammenarbeit mit dem
Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit aus-bildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Auch junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können zur Zielgruppe gehören, wenn ihre Sprach-kenntnisse für eine Ausbildung ausreichen.
Begleitendes AGH-Coaching
Berufseinstiegsbegleitung – BerEb
Coaching für Erziehende
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener Menschen mit Behinderungen (DIA-AM)
Vielen Dank für Ihren Besuch! Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Bleiben Sie auf dem Laufenden!
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