Praxisnahe Weiterbildung mit Praktikum und Sprachkurs für den erfolgreichen Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.
Praxisnahe Weiterbildung für den Einstieg in die Schulbegleitung – auch ohne Vorerfahrung.
Permakultur, Umweltprojekte und Ideen für den Schulalltag – Praxisnahes Online-Seminar für Lehrkräfte
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive*) und EUDR (EU Deforestation Regulation**) treiben Ihnen Sorgenfalten auf die Stirn? Sie möchten wissen, wie Sie die normierten Sorgfaltspflichten in Ihrem Unternehmen fest verankern, Lieferantenbeziehungen rechtssicher gestalten und Ihre Risiken bewerten?
In dieser Veranstaltung erfahren Sie, welche Auswirkungen das „LkSG“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), CSDDD und EUDR auf Prozesse und Verantwortlichkeiten haben. Sie lernen die Kontrollmöglichkeiten der BAFA kennen und wie welche Verstöße sanktioniert werden (können).
Sie erhalten Informationen, wie Sie Ihre Lieferantenbeziehungen monitoren und die geforderte Transparenz herstellen. Schließlich erfahren Sie, mit welchen Risiken Sie sich auseinandersetzen müssen und wie Sie in diesem Zusammenhang ein Risikomanagement aufbauen. Zu den spezifischen Kompetenzen unseres Trainers Herr Weigert, siehe unten “Trainer:innen”.
*) Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verankert Menschenrechts- und Umweltaspekte in den Governance-Strukturen von Unternehmen, um verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in globalen Lieferketten zu etablieren. Die CSDDD muss von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden, bestehende nationale Lieferkettengesetze in Ländern wie Deutschland und Frankreich werden entsprechend angepasst. Von der CSDDD sind schätzungsweise rund 5.300 Unternehmen in der EU direkt betroffen.
**) Mit der EU Entwaldungs-Verordnung (EUDR EU-Entwaldungs-Verordnung VO (EU) 2023/1115) will die Europäische Union einen Beitrag zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung und zur Reduzierung von Waldschädigungen leisten. In der EU ansässige Unternehmen, die in der VO genannte Waren auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, müssen entspr. Compliancerichtlinie beachten, die ab dem 4. Quartal 2024 für Nicht-KMU (Händler, Produzenten, Importeure) einzuhalten sind. Für kleine und mittelständige Unternehmen gilt die Regelung ab dem 2. Quartal 2025.
Fachvorträge, intensiver Austausch zu Ihren Fragen, Handlungsempfehlungen
Geschäftsführer:innen, Mitglieder der Geschäftsleitung, Fachkräfte aus den Bereichen Einkauf, Produktion, Lieferantenmanagement, Global Sourcing, Logistik, Qualitätsmanagement, Corporate Social Responsibility, Compliance und Recht.
Dipl.-Kfm. (univ.) Stefan J. Weigert, MBA - IMC
SW Consulting Kempten
Schwerpunkte
Berufliche Erfahrungen
Ausbildung und Qualifikationen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Risk Assessment Mental Stress
Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte
Ein Grundlagenseminar zu praktischen Fragen des Betriebsverfassungsrechts
Generationenvielfalt am Arbeitsplatz | Inhouse-Training
Ein gemeinsamer Workshop von Auszubildenden und Ausbilder*innen
Trennungsgespräche führen – E-Learnings
Vielen Dank für Ihren Besuch! Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Bleiben Sie auf dem Laufenden!
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