Jetzt beraten lassen: 0511 96167-0

Google Bewertungen: ø 4,7/5

BNW Suche
Suchbegriff eingeben:
Neueste Kurse & Seminare

Praxisnah, kompetenzorientiert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Terminanfrage
SCHILF Schulung
Bei Ihnen in der Schule

Praxisnah, kompetenzorientiert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Terminanfrage
SCHILF Schulung
Bei Ihnen in der Schule

Fordern und Fördern

Freie Plätze
Online Seminar
auch in Präsenz buchbar
Standortunabhängig online

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Ihre kompetenten Anlaufstellen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen

Für viele Unternehmen ist die Frage, wie sie Menschen mit Behinderungen erfolgreich integrieren können, nicht nur eine soziale Verpflichtung, sondern auch eine rechtliche Herausforderung. Oft fehlen jedoch das Wissen und die Ressourcen, um diese Herausforderung strukturiert anzugehen. Hier kommt die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) ins Spiel, die speziell für Arbeitgebende in Niedersachsen eine wertvolle Unterstützung bietet. Als Entscheider:in in einem niedersächsischen Unternehmen können Sie durch diese kostenlose und neutrale Beratung viele Vorteile nutzen.

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bringt zahlreiche Chancen, von denen auch Ihr Unternehmen profitieren kann. Die Inklusion dieser Mitarbeitenden stärkt nicht nur das soziale Profil Ihres Unternehmens, sondern eröffnet auch neue Perspektiven auf betriebliche Prozesse. Dieser Beitrag zeigt auf, wie die EAA Ihnen hilft, diese Chancen zu nutzen und dabei eventuelle Herausforderungen zu meistern. Gesetzlich ist die Arbeit der EAA in § 185a SGB IX geregelt.

Der rechtliche Rahmen: Warum sollten Unternehmen Menschen mit Behinderungen einstellen?

Zunächst lohnt sich ein Blick auf den gesetzlichen Rahmen und die gesellschaftlichen Hintergründe. In Deutschland sind Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, müssen Unternehmen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Doch über die rein rechtliche Verpflichtung hinaus bietet die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zahlreiche Vorteile.

Zugang zu neuen Talenten

Menschen mit Behinderungen bringen oft wertvolle Fähigkeiten mit, die in Unternehmen sehr gefragt sind. Viele von ihnen verfügen über hohe fachliche Qualifikationen und bringen eine große Motivation mit, sich im Arbeitsmarkt zu behaupten. Ein inklusiver Ansatz ermöglicht es Unternehmen, diese Talente zu erschließen und von ihnen zu profitieren.

Stärkung der Unternehmenskultur

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördert die Vielfalt in Ihrem Unternehmen und stärkt das soziale Profil. Unternehmen, die auf Vielfalt setzen, sind oft innovativer, kreativer und können besser auf die Anforderungen eines sich verändernden Marktes reagieren. Außerdem wirkt sich eine gelebte Inklusion positiv auf das Betriebsklima aus und steigert die Mitarbeiterzufriedenheit.

Förderung durch den Staat

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, können von verschiedenen Förderungen profitieren. Diese umfassen finanzielle Unterstützungen bei der Arbeitsplatzgestaltung, Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse für technische Hilfen. Dies kann besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die Kosten für die Integration von schwerbehinderten Menschen zu minimieren.

Die Herausforderungen für Unternehmen: Was hindert sie daran, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen?

Trotz dieser Vorteile zögern viele Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Häufig liegen die Gründe dafür in Unsicherheiten, Informationsdefiziten oder bürokratischen Hürden. Hier sind einige der häufigsten Herausforderungen, mit denen niedersächsische Unternehmen konfrontiert sind:

  1. Vorurteile und Unsicherheiten: Vorurteile und Unsicherheiten gegenüber Menschen mit Behinderungen stellen eine weitere Hürde dar. Viele Arbeitgebende befürchten, dass sie zusätzlichen Aufwand haben oder dass die Produktivität leidet. Solche Vorurteile können schnell abgebaut werden, wenn sich Unternehmen umfassend informieren und die positiven Erfahrungen anderer Betriebe sehen.
  2. Fehlende Erfahrung in der Arbeitsplatzgestaltung: Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen kann es notwendig sein, den Arbeitsplatz entsprechend den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Dies kann technische Hilfsmittel, besondere Arbeitsplatzkonfigurationen oder Assistenzleistungen umfassen. Ohne Erfahrung in diesem Bereich fühlen sich viele Unternehmen überfordert.
  3. Fehlendes Wissen über Fördermöglichkeiten: Es gibt eine Vielzahl von Förderleistungen, die Unternehmen unterstützen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Doch oft wissen Arbeitgebende nicht, welche dieser Förderungen für sie infrage kommen oder wie sie sie beantragen können. Die EAA hilft hier, Klarheit zu schaffen.
  4. Bürokratische Hürden bei der Antragstellung: Die Beantragung von Förderleistungen kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Unterschiedliche Zuständigkeiten bei den Leistungsträgern wie der Agentur für Arbeit, den Integrationsämtern und den Rehabilitationsträgern machen es schwierig, die richtige Ansprechperson zu finden. Viele Unternehmen sind daher unsicher, wie sie den Prozess korrekt und effizient abwickeln können.


Die Rolle der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) ist Ihre zentrale Anlaufstelle, um alle Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen zu klären. Die EAA bietet eine neutrale und kostenlose Beratung und unterstützt Arbeitgebende dabei, Inklusion erfolgreich umzusetzen. Das Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu minimieren und sie durch den gesamten Prozess zu begleiten – von der Planung der Einstellung über die Beratung zu Fördermöglichkeiten.

Beratung zur Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt bringt viele Fragen mit sich: Wie lassen sich Menschen mit Schwerbehinderung überhaupt für das Unternehmen gewinnen? Wie kann der Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet werden? Welche Förderleistungen können in Anspruch genommen werden?

Die EAA bietet Ihnen umfassende Beratung zu diesen und weiteren Fragen. Dank der engen Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, den Integrationsfachdiensten (IFD) sowie Reha-Trägern wie der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung können Ihnen passgenaue Lösungen angeboten werden. Dabei werden Ihre individuellen betrieblichen Anforderungen immer berücksichtigt.

Orientierung in der Förderlandschaft: Den bürokratischen Aufwand minimieren

Eine der größten Herausforderungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist die Vielzahl an Fördermöglichkeiten und die damit verbundene Bürokratie. Für viele Unternehmen ist es schwierig, den Überblick zu behalten: Welche Leistung passt zum spezifischen Fall? Welche Anträge müssen gestellt werden? Wer ist zuständig?

Die EAA führt Sie durch diese Förderlandschaft und hilft Ihnen, den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Durch die langjährige Erfahrung und die enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen weiß die EAA genau, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen und wie Sie diese beantragen. Dies kann finanzielle Unterstützung wie Lohnkostenzuschüsse oder Zuschüsse für technische Hilfen umfassen, aber auch Assistenzleistungen, die den Arbeitsalltag erleichtern.


Netzwerk und Erfahrungsaustausch

Neben der direkten Beratung bietet die EAA auch die Möglichkeit, von den Erfahrungen anderer Unternehmen zu profitieren. Die EAA veranstaltet flächendeckend Runde Tische für Geschäftsführungen und Personalverantwortliche, die neben vielen Informationen auch immer Gelegenheit zum Austausch bieten. So können Sie aus erster Hand erfahren, wie andere Unternehmen Probleme gemeistert und Inklusion erfolgreich umgesetzt haben.


Praxisbeispiele aus Niedersachsen

Zahlreiche niedersächsische Unternehmen haben bereits positive Erfahrungen mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gemacht. Ein mittelständisches Unternehmen aus Hannover berichtet beispielsweise, dass es durch die Unterstützung der EAA erfolgreich eine schwerbehinderte Mitarbeiterin in den Produktionsbereich integrieren konnte. Dank der technischen Hilfen und der finanziellen Unterstützung, die durch die Beratung der EAA vermittelt wurden, konnte der Arbeitsplatz optimal an die Bedürfnisse der Mitarbeiterin angepasst werden. Das Unternehmen profitierte dabei nicht nur von den Förderungen, sondern auch von der hohen Motivation und Leistungsbereitschaft der neuen Mitarbeiterin.

Ein weiteres Beispiel ist ein Dienstleistungsunternehmen aus Braunschweig, das durch die Beratung der EAA mehrere schwerbehinderte Menschen in der Verwaltung beschäftigt. Durch die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt und die regelmäßige Beratung durch die EAA konnte das Unternehmen gezielt technische Hilfen beantragen und den Arbeitsplatz so gestalten, dass die Mitarbeitenden ihre Aufgaben effektiv erfüllen können.

Nutzen Sie die Unterstützung der EAA für mehr Inklusion in Ihrem Unternehmen

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist eine Chance für niedersächsische Unternehmen. Sie stärkt das soziale Profil Ihres Betriebs, ermöglicht den Zugang zu neuen Talenten und fördert eine positive Unternehmenskultur. Doch oft sind es Unsicherheiten und bürokratische Hürden, die Unternehmen davon abhalten, diese Chancen zu nutzen.

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) bietet Ihnen als Entscheider:in die notwendige Unterstützung, um die Inklusion erfolgreich umzusetzen. Von der Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung über die Orientierung in der Förderlandschaft bis hin zur Unterstützung bei der Antragstellung – die EAA ist Ihre kompetente Anlaufstelle. Nutzen Sie diese kostenlose und neutrale Beratung, um die Vorteile der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen zu realisieren.

EAA-Logo mit Text „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ zur Förderung von Diversität auf weißem Hintergrund.

Das Projekt zur Implementierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX wird in Niedersachsen vom Niedersächsischem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt – aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert.

Für Sie empfohlen

Weihnachtsfeier Ideen: So gestalten Sie eine inklusive und vielfältige Weihnachtsfeier in Ihrem Betrieb

Eine Firmenweihnachtsfeier ist mehr als nur ein Event, um das Jahr abzuschließen – sie bietet die Möglichkeit, den Zusammenhalt im

Menschen bewegen, Wirtschaft stärken: Fachkräftegewinnung mit Talendox und BNW

Die Fachkräftegewinnung ist eine der zentralen Herausforderungen für deutsche Unternehmen. Der Mangel an qualifizierten Talenten betrifft zahlreiche Branchen und gefährdet

Zusätzliche Berufliche Orientierung: Chancen für die Zukunft unserer Schüler:innen

Die Berufliche Orientierung von Schüler:innen ist seit Jahren ein zentraler Baustein im deutschen Bildungssystem. Doch insbesondere in berufsbildenden Schulen (BBS)