Es ist ein Montagmorgen, kurz nach acht. Bevor Sie Ihren Kaffee ausgetrunken haben, stehen zwei Kolleginnen vor Ihrer Tür. Die Gerüchte vom Wochenende haben sich bestätigt: Die Geschäftsführung plant einen Stellenabbau. Zahlen gibt es noch keine, aber die Fragen kommen sofort. Was passiert mit uns? Was kannst du tun?
Genau in diesem Moment beginnt Ihre eigentliche Arbeit als Betriebsrat.
Sie sind das gewählte Sprachrohr der Belegschaft. Das bedeutet in guten Zeiten: Mitbestimmung, Interessenvertretung, Vertrauen aufbauen. In Zeiten wie diesen bedeutet es etwas anderes. Es bedeutet, unter Druck klare Entscheidungen zu treffen, komplexe Verhandlungen zu führen und gleichzeitig für Menschen da zu sein, die Angst um ihre Existenz haben. Das ist keine Routineaufgabe. Das ist eine der anspruchsvollsten Situationen, in die ein Betriebsrat geraten kann.
Dieser Beitrag richtet sich an Betriebsräte, die genau jetzt in dieser Situation stecken oder sich darauf vorbereiten wollen. Er erklärt, welche Instrumente Sie haben, warum die Transfergesellschaft in fast jede Sozialplanverhandlung gehört, und wie das BNW Sie dabei unterstützt.
Ein Sozialplan allein reicht nicht
Ein Sozialplan ist das wichtigste Instrument, das Sie in dieser Situation haben. Er regelt Abfindungen, schützt besonders vulnerable Gruppen, also ältere Beschäftigte, Unterhaltspflichtige oder Menschen mit Behinderung, und schafft rechtliche Klarheit für alle Beteiligten. Ohne einen gut verhandelten Sozialplan stehen Ihre Kolleginnen und Kollegen schlechter da.
Aber stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, nach 15 Jahren in einem Unternehmen mit einer Abfindung nach Hause zu gehen und nicht zu wissen, wie es weitergeht. Das Geld federt den Aufprall ab. Es beantwortet nicht die Frage, die die meisten Betroffenen wirklich beschäftigt: Was mache ich jetzt?
Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem Sozialplan, der absichert, und einem, der echte Perspektiven schafft.
Warum die Transfergesellschaft in Ihre Verhandlung gehört
Nach §112 Abs. 5 BetrVG sind Sie nicht nur berechtigt, eine Transfergesellschaft einzufordern. Sie sind verpflichtet, diese Möglichkeit aktiv in die Verhandlungen einzubeziehen. Das ist kein weicher Appell, das ist Gesetz, und es stärkt Ihre Position gegenüber einer Geschäftsführung, die lieber schnell abfindet und abschließt.
Der Unterschied in der Praxis ist erheblich. Wer direkt aus dem Unternehmen in die Arbeitslosigkeit wechselt, verliert Zeit, Struktur und oft auch Selbstvertrauen. Wer über eine Transfergesellschaft geht, hat bis zu zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld, häufig vom Arbeitgeber aufgestockt, dazu individuelle Beratung, gezielte Weiterbildung und aktive Vermittlung in neue Stellen.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine Industriekauffrau, Mitte 40, seit zwölf Jahren im Unternehmen. Mit einer Abfindung kann sie einige Monate überbrücken. Mit einer Transfergesellschaft bekommt sie zwölf Monate finanzielle Sicherheit, eine Qualifizierung im Bereich digitale Buchhaltung, die ihr Profil auf dem Arbeitsmarkt schärft, und eine Vermittlungsbegleitung, die aktiv Kontakte knüpft. Das sind keine abstrakten Vorteile. Das ist ein strukturell anderes Ergebnis.
Was Betriebsräte in Verhandlungen oft unterschätzen
Die häufigste Schwäche in Sozialplanverhandlungen ist nicht die Rechtslage. Es ist der Zeitpunkt. Wer erst dann über eine Transfergesellschaft verhandelt, wenn der Arbeitgeber bereits eine Lösung kommuniziert hat, verhandelt aus einer schwächeren Position.
Fordern Sie früh alle wirtschaftlichen Unterlagen an. Prüfen Sie, ob der Arbeitgeber die Notwendigkeit des Abbaus belastbar begründet. Und machen Sie die Transfergesellschaft zu einem festen Verhandlungspunkt, nicht zu einem Zusatz am Ende. Verweisen Sie dabei ausdrücklich auf §112 Abs. 5 BetrVG. Das ist keine Taktik, das ist Ihr gesetzliches Fundament.
Sorgen Sie außerdem dafür, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen verstehen, was eine Transfergesellschaft konkret bedeutet. Wer den Unterschied zwischen Abfindung und Transferkurzarbeitergeld nicht kennt, kann keine informierte Entscheidung treffen. Ihre Kommunikation in die Belegschaft ist genauso wichtig wie Ihre Verhandlung mit der Geschäftsführung.
Was das BNW konkret einbringt
Das BNW begleitet Betriebsräte und Unternehmen in Niedersachsen und Bremen bei der Einrichtung und Durchführung von Transfergesellschaften, und zwar von Beginn an, nicht erst, wenn alles unterschrieben ist.
Wir kennen die regionalen Arbeitsmärkte und arbeiten eng mit niedersächsischen Arbeitgeberverbänden, Kammern und Unternehmen zusammen. Das sind keine abstrakten Netzwerke, sondern konkrete Kontakte, die Vermittlungen ermöglichen. Weiterbildung gehört zu unserem Kerngeschäft, vom IT-Kurs über Umschulungen bis hin zu berufsbegleitenden Qualifizierungen. Wir entwickeln kein Standardmodell, sondern eines, das zur Größe des Unternehmens, zur Belegschaftsstruktur und zur Branche passt.
Unsere Maßnahmen sind durch die Bundesagentur für Arbeit anerkannt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass das Transferkurzarbeitergeld fließt und die Qualifizierungen wirken. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Beschäftigungsbegleitung wissen wir, worauf es in Verhandlungen ankommt und was in der Umsetzung funktioniert.
Der nächste Schritt
Zurück zu dem Montagmorgen. Die zwei Kolleginnen vor Ihrer Tür warten auf eine Antwort. Die beste Antwort, die Sie geben können, ist nicht “Ich weiß es noch nicht.” Sie ist: “Ich kümmere mich, und ich weiß, wen ich anrufe.”
Das BNW ist Ihr Partner für Transfergesellschaften in Niedersachsen, Bremen und Norddeutschland. Nehmen Sie früh Kontakt auf, denn je früher wir eingebunden sind, desto mehr können wir für Ihre Kolleginnen und Kollegen erreichen.