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Wer hilft, wenn Inklusion kompliziert wird?

Personalabteilungen, die das Thema Schwerbehinderung aktiv angehen wollen, stoßen schnell auf ein strukturelles Problem: Es gibt viele zuständige Stellen, aber wenig Koordination zwischen ihnen. Die Bundesagentur für Arbeit hier, das Integrationsamt dort, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) irgendwo dazwischen. Wer Pech hat, erklärt sein Anliegen dreimal und bekommt trotzdem keine klare Antwort.

In Niedersachsen soll sich das jetzt ändern.

Ende März 2026 haben die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit (RD NSB), das Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie die EAA eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist eine abgestimmte, für Unternehmen spürbar einfachere Beratung rund um betriebliche Inklusion.

Was das konkret bedeutet

Die drei Partner werden künftig gemeinsame Beratungen für Arbeitgebende durchführen, Veranstaltungen zusammen organisieren und ihre Öffentlichkeitsarbeit aufeinander abstimmen. Claudia Gustke, Leiterin des Integrationsamtes, sagt dazu: „Durch klare schriftliche Vereinbarungen intensivieren wir unsere Zusammenarbeit, koordinieren unsere Aktivitäten und signalisieren Geschlossenheit auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel.”

Für Unternehmen heißt das im besten Fall: ein Anruf, eine koordinierte Antwort.

Drei Personen, die lächelnd rote Ordner mit Dokumenten vor einem einfarbig blauen Hintergrund öffnen und damit Inklusion und Unterstützung feiern.
Johannes Pfeiffer, Claudia Gustke und Manuela Wehrmeyer

 

Warum das Timing gut ist

Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die die gesetzliche Beschäftigungsquote von fünf Prozent nicht erfüllen, wurde zuletzt erhöht. Gleichzeitig suchen viele Branchen händeringend nach Personal. Menschen mit Schwerbehinderung werden in diesem Zusammenhang noch zu selten mitgedacht, obwohl die Förderinstrumente vorhanden sind und die Beratung kostenlos ist.

Manuela Wehrmeyer, Bereichsleiterin Business Development beim Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW), das in Niedersachsen Träger der EAA ist, formuliert es so: „Wir wollen gemeinsame Strategien zur Förderung inklusiver Beschäftigung weiterentwickeln, die mit gebündelter Kraft eine positive Wirkung auf den inklusiven Arbeitsmarkt entfalten.”

Wie es weitergeht

Die Vereinbarung ist als Anfang gedacht. Weitere regionale Akteurinnen und Akteure sollen eingebunden werden. Johannes Pfeiffer, Vorsitzender der Geschäftsführung der RD NSB, sagt: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die betriebliche Inklusion in Niedersachsen weiter zu stärken. Durch koordiniertes Zusammenwirken aller Beteiligten und mit zukunftsweisenden Ansätzen wollen wir die inklusive Beschäftigung in Niedersachsen fördern.”

Arbeitgebende in Niedersachsen, die Fragen rund um Schwerbehinderung, Prävention oder Stellenbesetzung haben, können sich direkt an die EAA wenden. Der Einstieg ist kostenlos und unkompliziert.

www.eaa-niedersachsen.de

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