Neue Chancen ergreifen mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job? Ihre letzte Erwerbstätigkeit liegt schon länger zurück? Ihre beruflichen Erfahrungen schätzen Sie als gering oder einseitig ein? Es gibt viele Gründe, jetzt (wieder) durchzustarten. Doch wohin soll die Reise gehen? Was bringen Sie mit, und reicht das aus, um einen neuen, besseren Job zu finden?
Ein beruflicher Neustart ist oft mit Unsicherheiten und vielen Fragen verbunden: Reichen meine Fähigkeiten aus? Bin ich überhaupt noch in der Lage, im Arbeitsleben zu bestehen? Manchmal fehlt die Orientierung im „Berufe-Dschungel“, manchmal erscheint der berufliche Traum unerreichbar. Doch jeder berufliche Neustart birgt auch viele Chancen – und wir unterstützen Sie dabei, diese zu ergreifen und Ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.
Unsere vielfältigen Angebote für Arbeitssuchende bieten Ihnen die Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren, Ziele zu entwickeln, eigene Stärken und Kompetenzen zu entdecken und herauszufinden, welche Qualifizierungen erforderlich sind, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Auch mögliche Hindernisse auf dem Weg dorthin lassen wir nicht unbeachtet. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Lösungen und begleiten Sie individuell bei der Umsetzung.
Förderung
Als qualifizierter Weiterbildungsträger sind wir anerkannt und zertifiziert für die Durchführung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen. Alle von uns angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen sind grundsätzlich durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter förderfähig. Die Entscheidung über eine Förderung wird jedoch stets im Einzelfall getroffen. Ob Sie eine Förderung erhalten, erfahren Sie durch die Antragstellung und ein Beratungsgespräch mit einem Berater der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Der Gutschein für Ihre berufliche Zukunft
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderangebot der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem AVGS können Sie an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen, die Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz verbessert und Sie auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt unterstützt. Das Bildungsziel wird nach Ihren individuellen Bedürfnissen festgelegt und im Gutschein definiert. Sie entscheiden eigenständig, bei welchem Bildungsanbieter Sie den Gutschein einlösen möchten.
Was legt der AVGS für Sie fest?
- Das Ziel der Maßnahme
- Die Dauer der Maßnahme
- Den Ort bzw. die Region der Maßnahme
- Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins
Unsere Angebote zum AVGS:
Wir führen Sie in wenigen Schritten zu einer passenden Maßnahme.
Welche AVGS-Varianten gibt es?
1. Maßnahmen bei einem Träger (MAT)
Sie erhalten eine Förderung für eine Qualifizierung, die Ihre individuelle berufliche Eingliederung unterstützt.
Beispiele: Coaching, fachliche Weiterbildung
Förderberechtigt sind:
- Ausbildungssuchende
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Arbeitslose
- Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen
2. Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (MPAV)
Sie erhalten eine Förderung für die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (keine Vermittlung in eine Berufsausbildung).
Förderberechtigt sind:
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Arbeitslose
3. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)
Sie erhalten eine Förderung für die Feststellung Ihrer beruflichen Eignung im Hinblick auf eine angestrebte Tätigkeit und zur beruflichen Orientierung. Die Maßnahme dauert maximal sechs Wochen und ist nicht mit einem Praktikum gleichzusetzen.
Beispiele: Zeitlich befristete Tätigkeit bei einem Arbeitgeber.
Förderberechtigt sind:
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Arbeitslose
- Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen
Was muss ich bei der Auswahl eines Bildungsanbieters beachten?
Damit der Gutschein eingelöst werden kann, müssen Bildungsanbieter eine Zulassung nach der sogenannten Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nachweisen. Wir sind ein AZAV-zertifizierter Träger und unsere Maßnahmen sind für die Förderung zugelassen.
Wie beantrage ich den AVGS?
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
- Im Beratungsgespräch erhalten Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, sofern Ihnen eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung weiterhilft, die nicht direkt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter angeboten wird.
Wie löse ich den AVGS ein?
- Über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit können Sie eine passende Maßnahme finden. Das BNW bietet Ihnen hierfür maßgeschneiderte Kurse an.
- Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam die weiteren Schritte. Bringen Sie den Gutschein bitte bereits zum Gespräch mit.
- Wir kümmern uns um die weiteren Formalitäten zur Bewilligung der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
- Nach der Teilnahme erhalten Sie von uns ein Zertifikat für Ihre Qualifizierung.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Trainings, Projekte und Maßnahmen, die
- Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen
- Hemmnisse verringern oder beseitigen, die Ihre Beschäftigung bisher erschwerten oder verhinderten
- Sie an eine selbständige Tätigkeit heranführen
Dazu gehören zum Beispiel:
- Bewerbungstrainings, Individualcoachings in der Bewerbungsphase
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Analyse des Arbeitsmarktes, Nutzung der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit
- Analyse vorhandener Kompetenzen und Möglichkeiten der Qualifizierung
- Fachliche Weiterbildung
- Vermittlung von PC- oder Englischkenntnissen
- Informationsveranstaltungen zu Existenzgründungen und Unterstützung bei der Vorbereitung einer selbstständigen Tätigkeit
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf den AVGS. Es handelt sich um eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, der AVGS kann ausgegeben werden, muss aber nicht.