Bürgergeld und Weiterbildung
Mit dem Bürgergeld erhalten Sie nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch umfassende Unterstützung für Ihre berufliche Weiterentwicklung. Nutzen Sie gezielte Weiterbildungen, persönliches Coaching und Unterstützung beim Erstellen von Bewerbungen, um Ihre Karrierechancen zu verbessern.
Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld wird seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland gezahlt und hat das bisherige Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst. Es stellt eine grundlegende Reform der Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen dar. Ziel ist es nicht nur, den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden zu sichern, sondern auch die Lebensumstände der Betroffenen stärker zu berücksichtigen und die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
Wie bisher bleibt das Jobcenter an Ihrem Wohnort die zuständige Stelle.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Bürgergeld für Alleinstehende 563 € pro Monat. Hier sind die aktuellen Regelsätze im Überblick:
- 563 € für Alleinstehende
- 506 € für Partner:innen in einer Lebensgemeinschaft
- 471 € für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
- 390 € für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
- 357 € für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
Bürgergeld und Weiterbildung
Das Bürgergeld umfasst nicht nur eine Erhöhung der Regelbedarfe, sondern auch wesentliche Änderungen im Bereich Weiterbildung. Das Ziel ist es, nicht mehr nur eine schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern, sondern eine langfristige und nachhaltige Integration durch gezielte und individuelle Maßnahmen.
Seit Juli 2023 gibt es zusätzlich zwei finanzielle Anreize:
- Der Bürgergeld-Bonus für längere Weiterbildungsmaßnahmen (mindestens 8 Wochen), der bis März 2024 gezahlt wurde.
- Das Weiterbildungsgeld für berufsabschlussbezogene Maßnahmen
Weiterbildungsgeld:
- 150 € monatlich für Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen
- Gilt auch für bereits vor dem 1. Juli 2023 begonnene Weiterbildungen
- Einführung: seit Juli 2023
Zusätzliche Vorteile seit Juli 2023:
- Mehr Einkommen behalten: Erwerbstätige Bürgergeldempfänger:innen können seit Juli 2023 30 % ihres Erwerbseinkommens zwischen 520 € und 1.000 € behalten. Das bedeutet bis zu 48 € mehr im Monat.
- Keine Anrechnung bei Minijobs: Schüler:innen, Auszubildende und Studierende dürfen Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 520 € behalten, ohne dass es auf das Elterneinkommen angerechnet wird.
- Aufwandsentschädigung für Ehrenamt: Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, bleibt eine Aufwandsentschädigung von bis zu 3.000 € im Jahr anrechnungsfrei
Weiterbildungsprämie
Neben dem Bürgergeld-Bonus und dem Weiterbildungsgeld kann eine Prämie von bis zu 2.500 € gezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Weiterbildung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss.
- Die Maßnahme hat nach dem 1. August 2016 begonnen und dauert mindestens 2 Jahre.
- 1.500 € Prämie bei erfolgreichem Abschluss der Umschulung oder der Externen-/Nichtschülerprüfung.
- 1.000 € Prämie bei erfolgreicher Zwischenprüfung, falls eine solche in den Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen festgelegt ist.
Wichtig: Die erfolgreiche Teilnahme an Zwischen- oder Abschlussprüfungen muss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nachgewiesen werden.
Weitere Fördermöglichkeiten
Wenn Sie sich weiterbilden möchten, gibt es neben den finanziellen Boni auch die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein zu finanzieren. Damit kann Ihre Maßnahme zu bis zu 100 % gefördert werden.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben, da sich gesetzliche Grundlagen und Förderungen jederzeit ändern können.