Ihre Möglichkeiten zur geförderten Weiterbildung Ihrer Beschäftigten
Die QCG-Förderung bietet Berufstätigen und Unternehmen vielfältige Chancen und Wege zur beruflichen Weiterbildung, die sowohl ihre persönlichen als auch beruflichen Perspektiven erheblich verbessern können. Durch gezielte Förderprogramme und finanzielle Unterstützung ermöglicht das Qualifikationschancengesetz den Erwerb neuer Qualifikationen, die Anpassung an technologische Veränderungen und die Weiterentwicklung vorhandener Fähigkeiten.
Wir unterstützen Unternehmen und Berufstätige umfassend bei der Planung und Umsetzung ihrer Weiterbildungsziele.
Was wird gefördert?
- abschlussorientierte Maßnahmen (d. h. Umschulungen oder Teilqualifizierungen) für geringqualifizierte und ungelernte Beschäftigte, die keinen (verwertbaren) Abschluss haben
- Weiterbildung von Beschäftigten bzw. Anpassungsqualifizierungen insbesondere im Kontext des digitalen Strukturwandels oder in Engpassberufen
- Zusatzleistungen wie Weiterbildungsprämie, Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung
![Abbildung einer Person, die auf einem Flipchartständer ein Diagramm mit nach oben verlaufenden Linien präsentiert.](https://www.bnw.de/wp-content/uploads/2024/06/77-1024x1024.png)
„Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Gesetz, das darauf abzielt, die Qualifizierung von Arbeitnehmer zu fördern und gleichzeitig den Schutz in der Arbeitslosenversicherung zu stärken. Es bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen und den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Durch gezielte Fördermaßnahmen sollen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dabei unterstützt werden, flexibel auf neue berufliche Herausforderungen zu reagieren und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Ab dem 1. April 2024 gibt es neue Fördermöglichkeiten für Geringqualifizierte in Deutschland. Das Aus- und Weiterbildungsgesetz führt das Qualifizierungsgeld als neues Förderinstrument ein, Dies könnte ebenfalls Ihren Geringqualifizierten Beschäftigung helfen, Ihre Qualifikationen zu verbessern.
Hintergrund
Präventive Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung angesichts der neuen Herausforderungen durch den digitalen und demografischen Wandel
Ziel
Kompetenzen von Beschäftigten im digitalen Strukturwandel anpassen und weiterentwickeln
Umsetzung
Zentrale Stelle für die Weiterbildungsförderung Beschäftigter ist die Bundesagentur für Arbeit
Qualifizierungschancengesetz
Seit dem 01. Januar 2019 in Kraft und seit dem 01. April 2024 durch das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III aktualisiert.
Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III
Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer während einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme unterstützt. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu erhalten oder zu verbessern und sie auf veränderte Anforderungen im Berufsleben vorzubereiten.
Das Qualifizierungsgeld soll dazu beitragen, dass Arbeitnehmer sich besser an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen können. Dies ist besonders in Zeiten des technologischen Wandels und der Digitalisierung von Bedeutung. Arbeitgeber profitieren, indem sie qualifizierte Mitarbeiter behalten und deren Wissen auf dem neuesten Stand halten.
Mehr Chancen durch Qualifizierung
Arbeitsentgeltzuschüsse
Wir Unterstützen Sie bei der Schätzung der Förderhöhe. 60 - 100% der Lohnkosten können übernommen werden.
Zusatzleistungen
z. B. Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung
Flexible Integration der Weiterbildung in den Arbeitsalltag
durch digitale Lernbestandteile möglich
Weiterbildung inner- oder außerhalb des Betriebs möglich
Beratung für Individuelle Inhouse-Schulungen oder Teilnahme an unseren offenen Seminaren.
Umfang der Förderung:
Die Entscheidung fällt grundsätzlich die zuständige Agentur für Arbeit. Die Förderhöhe hängt ab von der Anzahl der Beschäftigten. Ferner erhöht sich die Förderhöhe, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Bildung vorliegen. Auch spielt der Anteil der Belegschaft eine Rolle, der den betrieblichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.
Sie fragen sich, ob die Weiterbildung von Beschäftigten durch öffentliche Mittel gefördert werden kann?
Dann sind Sie hier richtig!
Das von der Bundesregierung beschlossene Qualifizierungschancengesetz eröffnet Unternehmen seit Januar 2019 deutlich größere Fördermöglichkeiten bei der Weiterbildung von Beschäftigten.
Mit maßgeschneiderten Beratungskonzepten und praxisorientierten Kursen stellt das BNW sicher, dass Berufstätige die bestmöglichen Bedingungen für ihren beruflichen Aufstieg und langfristigen Erfolg erhalten. Ob es um die Steigerung der Karrierechancen, die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit oder die Erfüllung individueller Lernziele geht – die QCG-Förderung eröffnet vielfältige Möglichkeiten für eine nachhaltige und erfolgreiche berufliche Entwicklung.
Wettbewerbsfähigkeit
Steigern Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens durch die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter.
Förderung abhängig von Betriebsgröße
Die Förderhöhe hängt ab von der Anzahl der Beschäftigten.
Antragsunterstützung
Wir bieten Unterstützung durch Beratung bei der Antragsstellung an.
Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung
Wir Unterstützen Sie bei der Schätzung der Förderhöhe.
Welche Zielgruppe Ihrer Beschäftigten soll für eine Weiterbildung gefördert werden?
Geringqualifizierte Beschäftigte
Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte (kein oder kein verwertbarer Berufsabschluss)
Beschäftigte
Beschäftigte (unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße)
Für Beschäftigte:
1. Schritt:
Suchen Sie Hier nach einer für Sie passenden für den Arbeitsmarkt sinnvolle beruflichen Weiterbildung ab einer Dauer von 121 Stunden
2. Schritt:
Stellen Sie Ihrem Unternehmen die Weiterbildung vor und lassen diese genehmigen. Übernahme von Weiterbildungskosten und der Arbeitsentgeltzuschuss ist abhängig von Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe. Der Arbeitgeber muss der Weiterbildung zustimmen und den Arbeitnehmer für die Dauer der Maßnahme freistellen.
3. Schritt:
Kontaktieren Sie uns damit wir zusammen die Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen beantragen können.
4. Schritt:
Die Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschuss wird geprüft und ist abhängig von Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes orientiert sich am bisherigen Nettoeinkommen des Arbeitnehmers und wird in der Regel für die Dauer der Weiterbildung gezahlt. Es soll einen Teil des entgangenen Arbeitsentgelts kompensieren.
Für Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte:
1. Schritt:
Finden Sie eine Abschlussorientierte Weiterbildungen, dazu gehören zum Beispiel: Teilqualifizierungen – Umschulungen – Vorbereitung auf Prüfungen – Vermittlung von Grundkompetenzen wie z.B. Fachsprache oder Sicherheitsschulungen
2. Schritt:
Geringqualifizierte haben einen Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung zum Erwerb eines Berufs- oder Hauptschulabschlusses oder eines vergleichbaren Abschlusses. Dies gilt für Arbeitsuchende und Beschäftigte.
3. Schritt:
Kontaktieren Sie uns damit wir zusammen die Förderung Ihrer Qualifizierung bei der Arbeitsagentur beantragen können
4. Schritt:
Berechnung: Weiterbildungskosten zu 100% – Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100%
Zuschüsse für Weiterbildungskosten
Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung für Kleine, Mittlere und Große Unternehmen
* um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht
Bei der Entscheidung, ob eine Förderung beruflicher Weiterbildung erfolgt, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit.
Alle Betriebsgrößen
Neu! Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung: 60% bzw. 67%* des Nettogehalts werden übernommen
Kleine Unternehmen
Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung: 75% oder 80%*
Kleine bis Mittlere Unternehmen
Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung: 50% oder 55%*
Große Unternehmen
Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung: 25% oder 30%*