Teilnahmebedingungen
Geltungsbereich der Teilnehmer werben Teilnehmer Programm
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse im Rahmen des “Teilnehmer werben Teilnehmer”-Programms der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützigen GmbH, Höfestraße 19-21, 30163 Hannover (im Folgenden: Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft) vertreten durch Tobias Lohmann (Hauptgeschäftsführer) und Jörg Bernsau (Geschäftsführer). Das Programm bietet Teilnehmern einer Weiterbildung die Möglichkeit, weitere Teilnehmer zu werben und für jede erfolgreiche Werbung eine Prämie in Höhe von bis zu 100 Euro in Form eines Wertegutscheins (www.wunschgutschein.de) zu erhalten.
Teilnahme am Teilnehmer werben Teilnehmer Programm
Der Empfehler darf nach den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen eine Weiterbildung des Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind.
Eine prämienwirksame Empfehlung kann nur für Weiterbildungen gelten, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. Das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft ist berechtigt, die Auswahl der Weiterbildungen jederzeit zu ändern, bestehende herauszunehmen, neue Weiterbildungen zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Weiterbildungen zu ändern.
Um als Empfehler tätig zu werden, ist es erforderlich, das Formular „Teilnehmer werben Teilnehmer“ auszufüllen und das ausgefüllte Formular an frauke.arends@bnw.de zu senden oder auf postalischem Wege an Frauke Arends Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW), Stau 75, 26122 Oldenburg zu senden.
Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme und Obliegenheiten des Empfehlers
Bei dem Empfehler muss es sich um eine volljährige natürliche oder juristische Person handeln, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Vertriebspartner oder Dienstleister im direkten Kundenkontakt des Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft, sowie Mitarbeitende des Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Der Empfehler sichert zu, dass seine Teilnahme am Programm, soweit er ausschließlich Sachprämien- oder Guthabenprämien auswählt, nicht geschäftlich oder gewerblich erfolgt.
Voraussetzung für die Versendung von Empfehlungsnachrichten
Der Empfehler darf eine Empfehlungsnachricht nur dann verschicken, wenn der Empfehlungsempfänger ihm gegenüber in den Erhalt entsprechender Nachrichten, in die Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft bzw. zu dem Zweck der Bewerbung von Angeboten des Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft im Rahmen des Empfehlungsprogramms nachweisbar schriftlich eingewilligt hat.
Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung oder Verwendung ihrer Daten oder unaufgeforderter Kontaktaufnahme gegenüber des Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft geltend machen.
Der Empfehler darf die Absender-Adresse seiner Empfehlungsnachrichten nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der Empfehlungsnachricht sei das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft.
Der Empfehler ist verpflichtet, die von dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft vorgegebenen Texte unverändert zu übernehmen. Änderungen hieran sind mit Ausnahme der Ergänzung einer persönlichen Anrede bzw. eines persönlichen Grußes nicht gestattet. Ergänzungen oder Änderungen, welche sich auf das Produkt/die Dienstleistung oder Aussagen zu der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft bzw. eines Wettbewerbers der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft beziehen, sind strengstens untersagt. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschließend Änderungen der Beschreibung des Produktes/der Dienstleistung und/oder pauschale Herabsetzungen von Wettbewerbern und/oder pauschale Sparaussagen. Im Falle eines Verstoßes gegen vorgenannte Regelungen ist der Empfehler verantwortlich für sämtliche Ansprüche Dritter, die diese wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geltend machen, und hat das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft von allen durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten freizustellen.
Es gilt ergänzend Ziffer 9.
Der Empfehler ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
Die durch den Empfehler versendete Empfehlungsnachricht darf keine Darstellung von Gewalt oder sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter enthalten.
Prämienvoraussetzungen
Der Anspruch auf die Prämie wird nur wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger nachweislich einen Vertrag Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft abschließt und die Umschulung nicht abbricht.
Die Höhe der Prämie beträgt bis zu 100 Euro in Form eines Wertgutscheins (Wunschgutschein) und wird nach Antritt der Weiterbildung durch den Empfehlungsempfänger im darauffolgenden Monat ausgezahlt.
Der etwaige Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Nicht prämienfähig sind Verträge, die der geworbene Kunde storniert oder widerruft oder die seitens des Bildungswerkes der Niedersächsischen Wirtschaft aus berechtigtem Interesse gekündigt wurden.
Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn der Empfehler im Rahmen der Vertragsempfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat.
Das Empfehlungsprogramm ist nicht mit anderen Vorteilsprogrammen des Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft kombinierbar.
Sperrung und Provisionsentzug
Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Empfehlers gegen die Teilnahmebedingungen, ist das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft berechtigt, dem Empfehler die Prämien zu entziehen. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche der des Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft bleiben unberührt.
Kosten der Nutzung des Empfehlungsprogramms
Die Nutzung des „Empfehlung zahlt sich aus“ Programms ist für den Empfehler kostenlos. Er trägt lediglich die für die Herstellung der Internet-Verbindung anfallenden Kosten sowie die Kosten der Kontaktaufnahme zu dem Geworbenen.
Freistellungsanspruch
Der Empfehler verpflichtet sich, das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Empfehler die Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Empfehler dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere auch Ordnungsgelder, interne Kosten und externe Verfahrenskosten in diesem Zusammenhang entstehen.
Übertragung des Prämierungsanspruchs
Dem Empfehler ist es gestattet, den von ihm erworbenen Prämienanspruch anteilig oder vollständig auf den Geworbenen zu übertragen. Mit der Mitteilung das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft über die vollständige/anteilige Übertragung seines Anspruchs hat der Empfehler in der mitgeteilten Höhe keinen eigenen Anspruch mehr gegen das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft. Im Fall der anteiligen oder vollständigen Übertragung seines Anspruchs hat der Geworbene ausschließlich die Möglichkeit zwischen einem Wert- oder Fortbildungsgutschein zu wählen.
Verwendung von Informationen und Daten des Empfehlers und des Geworbenen in Ergänzung zu den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
Das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft verwendet und nutzt personenbezogene Daten des Empfehlers und des Geworbenen ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des Empfehlungsprogramms. Eine darüberhinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Empfehler und/oder der Geworbene haben in die Datenverwendung eingewilligt oder das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.
Empfehler: Informationen in Bezug auf die Empfehlung(en) sowie zum Empfehler werden von dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gespeichert und im Rahmen der weiteren Abwicklung verwendet. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, sich von dem Empfehlungsprogramm abzumelden und/oder der Speicherung der Daten zu widersprechen. Die Daten werden dann gelöscht. Hierfür wenden Sie sich an: Frauke Arends, Mail: frauke.arends@bnw.de, Ankerstraße 21 in 26122 Oldenburg, Tel: 0151 50821139.
Geworbener: Der Name des Geworbenen wird lediglich im Rahmen eines ordentlich zustande kommenden Vertrags im Rahmen einer Buchung unabhängig und außerhalb des Programms gespeichert und verarbeitet.
Status-E-Mails & Kontaktaufnahme zum Empfehler: Im Rahmen des Empfehlungsprogramms werden Status-Benachrichtigungen und andere Nachrichten im Zusammenhang mit einer Empfehlung und deren Abwicklung sowie ggf. andere Kontaktmöglichkeiten zum Empfehler genutzt. Der Empfehler bestätigt durch seine Empfehlung, dass er mit der Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon, Fax, Post ein im Rahmen des Empfehlungsprogramms einverstanden ist.
Der Empfehler ist damit einverstanden E-Mails sowie Informationen von dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft zu erhalten.