Qualifizierungschancengesetz
Förderung nutzen mit dem
Qualifizierungschancengesetz
Sie wollen Ihre Beschäftigten fachlich weiterbilden lassen?
Sie fragen sich, ob diese Weiterbildung durch öffentliche Mittel gefördert werden kann?
Dann sind Sie hier richtig!
Das von der Bundesregierung beschlossene Qualifizierungschancengesetz eröffnet Unternehmen seit Januar 2019 deutlich größere Fördermöglichkeiten bei der Weiterbildung von Beschäftigten.
aller Beschäftigten werden bis 2025 eine Neu- und Weiterqualifizierung benötigen
Quelle: Studie “The Future of Jobs 2018”, World Economic Forum



- „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ (Qualifizierungschancengesetz, kurz: QCG)
- Seit dem 01. Januar 2019 in Kraft und seit dem 29. Mai 2020 durch Arbeit-von-morgen-Gesetz aktualisiert.
- Hintergrund: Präventive Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung angesichts der neuen Herausforderungen durch den digitalen und demografischen Wandel
- Ziel: Kompetenzen von Beschäftigten im digitalen Strukturwandel anpassen und weiterentwickeln
- Umsetzung: Zentrale Stelle für die Weiterbildungsförderung Beschäftigter ist die Bundesagentur für Arbeit

✔ Übernahme von Weiterbildungskosten für Beschäftigte
✔ Arbeitsentgeltzuschüsse
✔ Zusatzleistungen (z. B. Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung)
✔ Weiterbildung inner- oder außerhalb des Betriebs möglich
✔ Flexible Integration der Weiterbildung in den Arbeitsalltag durch digitale Lernbestandteile möglich
Interessiert? Diese Frage sollten Sie sich vorab stellen:
Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte (kein oder kein verwertbarer Berufsabschluss)
Welche Zielgruppe Ihrer Beschäftigten soll für eine Weiterbildung gefördert werden?
Beschäftigte (unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße)
Ihr Weg zur optimalen Förderung
Beschäftigte
Beschäftigte
Anpassungsqualifizierung
Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte
Geringqualifizierte, un- und angelernte Beschäftigte
Abschlussorientierte Weiterbildung
Mehr Chancen durch Qualifizierung
Die neuen Werte gelten ab dem 1.10.2020
Mehr Zuschüsse für
Weiterbildungskosten
Arbeitsentgelt
(während der Weiterbildung)
Bei der Entscheidung, ob eine Förderung beruflicher Weiterbildung erfolgt, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit.
Quelle: angelehnt an www.arbeitsagentur.de
Beispiele:
Die Erwin Müller GmbH produziert Interieur für Autos (Türverkleidung). Das Unternehmen beschäftigt 200 Mitarbeiter*innen.
Der Betriebselektriker des Unternehmens ist für die physische Anbindung der Maschinen, d.h. die Vernetzung der Produktionsmaschinen verantwortlich. Um die Veränderungen umsetzen zu können, benötigt der Betriebselektriker eine Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert diese sogenannte Anpassungsqualifizierung des Mitarbeiters.
Welche Förderung erhält die Erwin Müller GmbH für die Qualifizierung ihres Betriebselektriker?
Der Bruttostundenlohn des Betriebselektrikers beträgt 27 Euro. Von der Änderung der Produktionsabläufe sind 15 % der gesamten Belegschaft betroffen.
Die notwendige Qualifizierung kostet 3.000 Euro und dauert 121 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten).
Die Bundesagentur für Arbeit fördert in diesem Fall die Weiterbildungskosten bis zu 60 %, das entspricht 1.800 Euro. Darüber hinaus gibt die Bundesagentur für Arbeit einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) für den tatsächlichen Arbeitsausfall, der durch die Qualifikation entstanden ist
Für den Zeitraum der Qualifizierung zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen AEZ in H. v. bis zu 1.470,15 Euro.
In Summe fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung des Betriebselektrikers der Erwin Müller GmbH mit bis zu 3.270,15 Euro.
Die Schulze AG ist Hersteller für Kunststoffteile. Das Unternehmen hat 1.200 Beschäftigte.
Die verantwortliche Qualitätsbeauftragte der Schulze AG soll die Einführung eines digitalen Produktionssystems begleiten, um die Anforderungen des Shopfloors abzubilden. Dafür benötigt sie eine Qualifizierung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert diese sogenannte Anpassungsqualifizierung der Mitarbeiterin.
Welche Förderung erhält die Schulze AG für die Qualifizierung ihrer Qualitätsbeauftragten?
Der Bruttostundenlohn der Qualitätsbeauftragten beträgt 50 Euro. Von dieser Änderung der Produktionsabläufe sind 15 % der gesamten Belegschaft betroffen.
Die notwendige Qualifizierung kostet 4.200 € und dauert 121 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten).
Die Bundesagentur für Arbeit fördert in diesem Fall die Weiterbildungskosten mit bis zu 35 %, das entspricht 1.470 Euro. Da das Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Bildung hat, erhöht sich der Zuschuss für die Weiterbildungskosten um weitere 5%, d.h. die Bundesagentur für Arbeit fördert die Weiterbildungskosten mit bis zu 210 Euro extra. Die Fördersumme erhöht sich dadurch auf bis zu 1.680 Euro.
Darüber hinaus gibt die BA einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) für den tatsächlichen Arbeitsausfall, der durch die Qualifikation entstanden ist.
Für den Zeitraum der Qualifizierung zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen AEZ in H. v. bis zu 1.800 Euro.
In Summe fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung der Qualitätsbeauftragten der Schulze AG mit bis zu 3.480 Euro.
Es handelt sich um fiktive Rechenbeispiele. Die Förderhöhe liegt stets im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit.
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Niedersachsen fördert Mittelstand mit regionalen Angeboten
Über eine Milliarde Euro wird Niedersachsen in den kommenden Jahren in die Digitalisierung investieren, um das Forschungsland zum Transferland weiterzuentwickeln. Das BNW macht kleine und mittelständische Unternehmen und Start Ups fit für die digitale Zukunft – etwa mit Schulungsangeboten und individueller Beratung.


Katja Oehl-Wernz
Leiterin Kundenmanagement Unternehmensdienstleistungen
Telefon: 0511 96167-50
E-Mail: Katja.Oehl-Wernz@bnw.de