Fördermöglichkeiten

Ob von der Bundesregierung initiierte Förderprogramme oder Landesprogramme – profitieren Sie von der finanziellen Entlastung. Wir beraten Sie und geben Ihnen Orientierung im Förderdschungel.

 Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit unterstützen Sie dabei, mittels einer Weiterbildung neue Wege zu gehen oder vorhandenes Wissen aufzufrischen. Einen Bildungsgutschein können sowohl Arbeitsuchende als auch Berufstätige erhalten. Das BNW ist zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß der „Aktivierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV).

 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Die richtige Qualifizierung ebnet Ihnen den Weg zurück in den Beruf – der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützt Sie dabei. Die regionale Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geben den Gutschein aus, um Sie bei Ihrer beruflichen Eingliederung finanziell zu entlasten.

Im BNW Kursfinder erhalten Sie eine detaillierte Übersicht zum AVGS und Bildungsgutschein, unseren Angeboten, Standorten und Kontaktdaten.

Fachkräftesicherung für Unternehmen

Unser Service:

  • umfassende Beratung zu den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen des Förderprogramms
  • Matching der Fördermöglichkeiten mit Ihren Qualifizierungsbedarfen
  • Unterstützung bei der Antragsstellung und Umsetzung
  • Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungen, die auf Ihre Bedarfe und Arbeitsabläufe zugeschnitten sind

Qualifizierungschancengesetz

Ziel des Förderprogramms:

Um den Herausforderungen des demografischen und digitalen Strukturwandels aktiv zu begegnen, erließ die Bundesregierung das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Ziel ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte in Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße

Was wird gefördert?

  • abschlussorientierte Maßnahmen (d. h. Umschulungen oder Teilqualifizierungen) für geringqualifizierte und ungelernte Beschäftigte, die keinen (verwertbaren) Abschluss haben 
  • Weiterbildung von Beschäftigten bzw. Anpassungsqualifizierungen insbesondere im Kontext des digitalen Strukturwandels oder in Engpassberufen
  • Zusatzleistungen wie Weiterbildungsprämie, Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung

Umfang der Förderung:

Die Entscheidung fällt grundsätzlich die zuständige Agentur für Arbeit. Die Förderhöhe hängt ab von der Anzahl der Beschäftigten. Ferner erhöht sich die Förderhöhe, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Bildung vorliegen. Auch spielt der Anteil der Belegschaft eine Rolle, der den betrieblichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.

WiN – Weiterbildung in Niedersachsen

Weiterbilden und 50 % der förderfähigen Kosten (Seminarkosten + Freistellungskosten) sparen

Dieses Programm ist ein weiterer Baustein zur Fachkräftesicherung für Unternehmen.

  • Fördertopf 1: Gefördert werden können Weiterbildungen aller Themenfelder, vorzugsweise aber zum Themenfeld Digitalisierung (Weiterbildungen müssen bis 30.06.21 beendet sein)
  • Fördertopf 2: Gefördert werden können Weiterbildungen die mindestens einen Baustein zur Vermittlung von digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten und/oder zu nachhaltigen ökologischen Wirtschaftsthemen beinhalten (Weiterbildungen müssen bis 31.03.2023 beendet sein)
  • Unternehmen können unabhängig von der Unternehmensgröße Fördergelder beantragen.
  • Auch Online-Seminare sind jetzt förderfähig.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen
  • Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen in Niedersachsen mit unter 50 Beschäftigten 

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die Teilnehmenden an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)

Umfang der Förderung:

Grundlage für die Berechnung der Fördersumme sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind:

  • Bis zu 25 Euro pro Qualifizierungsstunde
  • 19 Euro pro Freistellungsstunde 

Quelle: NBank

Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Eigenanteil von 10 %. Die ESF-Fördersumme muss mindestens 1.000 Euro betragen. Je Unternehmen können maximal 20 Beschäftigte von der Förderung profitieren.