Integrationskurse​

BAMF Integrationskurse – Mit dem BNW Chancen verwirklichen

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Durch BAMF Integrationskurse können zugewanderte Personen selbst aktiv an ihrer Integration in der Gesellschaft teilhaben: Im Sprachkursus werden wichtige Grundkenntnisse der Landessprache vermittelt, der zweite Teil gibt einen Einblick in das tägliche Zusammenleben in Deutschland und erklärt soziale und rechtliche Aspekte.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick zu den Inhalten und dem Ablauf der BAMF Integrationskurse beim BNW. Auch verraten wir, wer Anspruch auf den Besuch eines Kurses hat, welche Voraussetzungen zur Kostenübernahme vorliegen und bei wem der Besuch eines Integrationskurses Pflicht ist.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gern:

BNW Service Center

Was ist ein BAMF-Integrationskurs?

Bei den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) handelt es sich um speziell für Zugewanderte konzipierte Lehrgänge. Die Zugewanderten sollen durch die Vermittlung von sprachlichen Grundkenntnissen bei ihrer Integration unterstützt werden. Außerdem sollen ihnen Informationen zu Geschichte, Kultur und Rechtsordnung dabei helfen, schneller in Deutschland Fuß zu fassen.

Die BAMF Integrationskurse sind so ausgelegt, dass Personen ohne bisherige Deutschkenntnisse nach dem Besuch eine b1 Prüfung auf Grundlage der EU Sprachüberprüfung absolvieren können. Dabei sind unsere Trainerinnen und Trainer gem.§15 Absatz 3 Satz 1 INTV qualifiziert und haben mit ihrer jeweiligen Zusatzqualifizierung die Zulassungskriterien der Bundesregierung im Sinne der fachlichen Qualifikation erfüllt.

Das Ziel der BAMF Integrationskurse ist es, Menschen einen schnellen Eingang in die Gesellschaft zu gewähren, sie zu unterstützen und es ihnen zu ermöglichen, sich und ihrer Familie ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft aufzubauen.

Inhalte

Die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge setzt sich aus zwei separaten Kursteilen zusammen: Dem Sprachkurs, in dem die Teilnehmenden das Sprachniveau B1 erreichen sollen und dem Orientierungskurs, in dem Geschichte, Kultur und Rechtsprechung Deutschlands behandelt werden.

Sprachkurs

Den Kern der BAMF Integrationskurse bildet das Erreichen eines guten Sprachniveaus. Hier werden Migrantinnen und Migranten mit der Sprache vertraut gemacht und bekommen weitreichende Grundkenntnisse vermittelt. Die Lehrkräfte orientieren sich bei den Inhalten an den Vorgaben des Bundesamtes und arbeiten dank ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Alphabetisierung mit modernen Methoden effizient und effektiv mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen.

Inhalte

Neben einem Grundwortschatz werden besonders alltägliche Situationen und besondere Anlässe behandelt: Vom Einkaufen über den Arztbesuch bis hin zum Ausfüllen und Einreichen von Formularen und Anträgen werden viele wichtige Grundkenntnisse und weiterführende Aspekte von Sprache erarbeitet.

Verbindlich werden vom Bundesamt folgende Kursabschnitte für die BAMF Integrationskurse vorgegeben:

  • Beruf und Arbeitswelt
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Ausbildung
  • Einkauf
  • Soziale Kontakte und Freizeit
  • Gesundheit, Hygiene und der menschliche Körper
  • Medien
  • Wohnen

Dauer

Die Kurse werden in unterschiedlicher Länge und Intensität angeboten. Während der „normale“ Lehrgang mit 600 Unterrichtsstunden angesetzt ist, umfasst der Intensivkurs 400 Unterrichtseinheiten. Spezielle BAMF Integrationskurse beinhalten dagegen bis zu 900 Unterrichtseinheiten.

Abschluss

Am Schluss des Kurses steht die Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ): Hier werden die erlernten Fertigkeiten unter die Lupe genommen. Schriftlich und mündlich werden die Teilnehmenden geprüft und erhalten im Anschluss ein entsprechendes Sprachzertifikat, welches nach den Vorgaben der europäischen Zertifizierungen ausgestellt wird. In der Regel handelt es sich bei dem Zertifikat um die Sprachstufe B2.

Orientierungskurs

Dieser Lehrgangsteil behandelt kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten beim Zusammenleben in Deutschland. Er findet im Anschluss an den Sprachteil des Integrationskurses statt und baut auf die erworbenen Fähigkeiten der Teilnehmenden auf. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sprachkenntnisse durch aktives Sprechen weiter zu verbessern und zu intensivieren. Der Kursteil ist mit 100 Stunden nur recht kurz, beinhaltet aber wichtige Aspekte des Lebens in Deutschland:

Inhalte

Das Ziel des Kurses ist es, den Teilnehmenden das Zusammenleben in Deutschland zu erörtern – schließlich kann Integration nur mit gegenseitigem Verständnis für die Lebensweise der Gesellschaft und der Zugewanderten gelingen.

Inhalte des Kurses bestehen nach den Lehrplänen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter anderem aus den folgenden Punkten:

  • Geschichte und Kultur Deutschlands
  • Rechtsordnung
  • Rechte und Pflichten eines Bürgers in Deutschland
  • Formen des Zusammenlebens
  • Werte wie Religionsfreiheit, Toleranz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Abschluss

Die 100 Stunden des Kurses schließen mit einem eigenen Test ab: „Leben-in-Deutschland“ heißt der Abschlusstest und umfasst viele Fragen zu den unterschiedlichsten Lebensbereichen und Inhalten, bei dem Sie Ihr Wissen nachweisen müssen. Bestehen Sie diesen Kursteil, haben sie den gesamten Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen!

Was kostet ein Integrationskurs?

Die Kosten des Kurses werden durch das BAMF festgelegt und setzen sich aus der Anzahl der Unterrichtsstunden und dem Kostenbeitrag von 2,29 € zusammen. Besteht der Kurs aus 700 Einheiten, fallen Kosten von 1603 € an.

Es gibt die Möglichkeit, die Kosten vom Bundesamt erstattet zu bekommen. Besonders, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, werden Sie auf Antrag beim BAMF von den Kosten befreit.
Auch wenn Sie den Kurs innerhalb von zwei Jahren abschließen, können Sie eine Kostenerstattung beantragen – unter den richtigen Voraussetzungen erhalten Sie dann die Hälfte Ihrer Beiträge zurück.

Sprechen Sie uns dazu gern an, wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung!

Wie kann ich mich bei den Integrationskursen anmelden?

Um an einem Integrationskurs teilnehmen zu können, müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder der Ausländerbehörde stellen. Mit einer Zulassung können Sie bei uns den passenden Kurs besuchen.

Zulassungsvoraussetzungen – Wer darf, wer muss?

Die BAMF Integrationskurse stehen nicht jedem offen, einige Personen können sogar zu Teilnahme verpflichtet werden. Wir stellen die unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen vor. Dabei orientieren wir uns an der Vorgabe des Bundesamtes:

Staatsbürger

Staatsbürger sind in der Regel nicht zum Integrationskurs zugelassen. Es kann jedoch auch hier Ausnahmen geben: Wenn Sie nicht ausreichend Sprachkenntnisse haben, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt, können auch deutsche Staatsbürger zugelassen werden.

EU-Bürger

Zwar dürfen sich EU-Bürger gemäß den Vereinbarungen der EU jederzeit in Deutschland aufhalten und niederlassen, einen Integrationskurs müssen sie dabei jedoch nicht ablegen. Möchten Sie als zugewanderte Person aus dem EU-Ausland einen Kurs des BAMF besuchen, können Sie sich um eine Zulassung bemühen. Voraussetzungen sind, dass Sie nicht ausreichende Sprachkenntnisse haben oder besonders integrationsbedürftig sind. Auch müssen freie Plätze vorhanden sein.

Spätaussiedler

Bei Spätaussiedlern ist der Zeitpunkt der Aufnahme in Deutschland ausschlaggebend. Sind Sie nach dem 01.01.2005 in Deutschland aufgenommen worden, haben Sie, Ihr Ehepartner / ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder Anspruch auf das Teilnehmen an einem Kurs. Dabei übernimmt das BAMF die Kosten.
Sind Sie vor dem 01.01.2005 aufgenommen worden und haben noch keinen Sprachkurs der Bundesagentur absolviert haben, können Sie kostenlos einen Integrationskurs besuchen. Auch, wenn Sie einen solchen Kurs schon absolviert haben, können Sie die Zulassung zum Teilnehmen an einem Kurs des BAMF beantragen.

Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel vor 2005

Haben Sie schon vor 2005 einen Aufenthaltstitel erhalten, können Sie den Besuch eines BAMF-Kurses beantragen – Sie erhalten eine Zulassung, vorausgesetzt, es gibt noch freie Plätze.
Erhalten Sie Arbeitslosengeld II oder sind Sie in besonderer Weise integrationsbedürftig (z.B. wenn Sie minderjährige Kinder haben), sind Sie zum Teilnehmen an einem BAMF Integrationskurs verpflichtet.

Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel nach 2005

Haben Sie Ihren Aufenthaltstitel nach dem 01.01.2005 erhalten, haben Sie Anspruch auf einen Kurs, es sei denn, Sie haben einen erkennbar geringen Integrationsbedarf, erhalten als Kind oder Jugendliche/r eine deutsche Schulbildung oder sprechen bereits ausreichend Deutsch. Auf Antrag erhalten Sie die Zulassung zum BAMF Integrationskurs.

Sie können zum Teilnehmen verpflichtet werden, wenn Sie keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben oder Arbeitslosengeld II erhalten und von der Auszahlungsstelle aufgefordert werden.

Das BNW setzt die Kurse in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um. Alle Kurse in Ihrer Region und die genauen Termine werden in der Datenbank der Arbeitsagentur veröffentlicht:

www.kursnet.arbeitsagentur.de